Menschen in einer Diktatur brauchen ihre Verfassungen nicht kennen, denn Gerichtsurteile richten sich nach dem Willen des Herrschers, Wahlen werden manipuliert, verfassungsrechtlich garantierte Menschenrechte können nicht durchgesetzt werden.
Anders ist dies in einer Demokratie, die angewiesen ist auf Menschen, die nicht nur ihre Rechte – und Pflichten – kennen sollten, sondern sich auch immer wieder kritisch fragen dürfen, wie wir als Gesellschaft leben, welche Regeln wir uns dafür geben und wie wir sie durchsetzen wollen.
Seit diesem Schuljahr können sich Schülerinnen der 6., 8. und 11. Jahrgangsstufe regelmäßig in der Verfassungsviertelstunde mit der Verfasstheit unseres Staates vertraut machen und dabei unsere demokratischen Werte, aber auch das Grundgesetz schätzen lernen, das uns bereits über 75 Jahre eine freiheitliche Ordnung garantiert.
Neben den Lehrkräften aller Fächer waren dafür auch Schüler*innen des Leistungsfachs PuG aktiv, indem sie in der 8. Jahrgangsstufe eine Auswahl der in Art. 1 bis 19 GG festgeschriebenen Grundrechte erläuterten und diskutierten.
M. Mischung