Gutes tun nach dem Tod? Hört sich verführerisch an. Es gibt dem erschreckenden Ereignis und der Trauer einen sanften Anstrich. Aber: Was bedeutet es, hirntot zu sein? Wer entscheidet darüber, wann ein Mensch tot ist? Wie funktioniert eine Organtransplantation? Wie ist es, mit einem fremden Organ im eigenen Körper zu leben? Was passiert, wenn ein geliebter Angehöriger einer Organentnahme zugestimmt hatte, ich selbst die Organentnahme nach seinem Tod aber als unerträglich empfinde? Etc.
Beim Besuch der 9. Jahrgangsstufe im Transplantationszentrum des Klinikums rechts der Isar am 13.04.2018 mussten PD Dr. Volker Aßfalg und Prof. Dr. Lutz Renders viele medizinische, juristische, politische und ethische Fragen beantworten. Und das rege Interesse der Schülerinnen zeigte, wie schwierig und emotional die Fragen nach einer möglichen Organentnahme sein können.
Einen ganzen Vormittag lang nahmen sich die Ärzte Zeit, um die Schülerinnen aufzuklären und mit ihnen zu diskutieren. Und weil das Thema komplex und aufreibend ist, beantworten viele Menschen die Fragen mit Ignoranz oder reichen sie der eigenen – gerade noch in Trauer befindlichen – Familie weiter. Denn seit einigen Jahren gilt in der BRD die erweiterte Zustimmungsregelung, nach der auch die Angehörigen einer Organentnahme zustimmen können, wenn vom Verstorbenen selbst kein erklärter Wille vorliegt.
Während 77% der Deutschen grundsätzlich bereit wären, Organe zu spenden, haben nur 32% (s. www.bzga.de) tatsächlich einen Organspendeausweis, obwohl die Wahrscheinlichkeit, selbst Organspender zu werden, deutlich niedriger ist, als die Wahrscheinlichkeit, selbst eines Tages ein Spenderorgan zu benötigen.
Am (Lebens-)Ende aber ist es eine ganz persönliche und wichtige Entscheidung, die von jedem Menschen getroffen werden sollte. Die eigene Endlichkeit auszublenden, hilft keinem – auch der eigenen Familie im Abschied nicht.